Börsen-GlossarBörsen Slang von A bis Z |
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- Option:
Im Börsenhandel versteht man hierunter das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.- Optionsanleihe:
Wertpapiere, die dem Inhaber neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens bieten. Bezugspreis und Bezugsverhältnis für die Aktie werden vor der Emission der Optionsanleihe festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts oder Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe als gewöhnliche Schuldverschreibung bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.
Es werden auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen.- Optionsscheine:
Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder - seltener - von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf den Einsatz beschränkt.
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