Börsen-GlossarBörsen Slang von A bis Z |
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- Kapitalertragsteuer:
Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Dividendenzahlung werden von vornherein "X" Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten.
Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.- Körperschaftssteuer:
Einkommensteuer der juristischen Personen. Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine Steuerschuld anrechnen lassen.- Kupon:
Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.- Kurs:
Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.- Kursblatt:
Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt heraus.
Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.
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