Börsen-GlossarBörsen Slang von A bis Z |
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- Index:
Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wertveränderungen und Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.- Insider:
Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist durch die "Insider-Richtlinien" der Börsen verboten.
Verstöße könne mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden.- Investmentgesellschaften:
Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für die von ihnen verwalteten Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen und Anteilscheine an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften verpflichtet.
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